22.09.2026 · Von Christian Jansen
Wer zahlt die Gebühr bei Kartenzahlung? Und wann Du sie weitergeben darfst

Kurz zusammengefasst:
- Die Gebühr zahlt der Händler, nicht die Kundschaft. Am Terminal wird der Kaufbetrag abgebucht, der Abzug passiert später auf Deiner Abrechnung.
- Weitergeben darfst Du sie bei den gängigen Karten nicht. § 270a BGB macht eine solche Vereinbarung unwirksam.
- Das Verbot hat vier Lücken: Firmenkarten, Karten von außerhalb des EWR, Drei-Parteien-Systeme wie American Express und Zahlungen zwischen Unternehmen.
- Der bittere Teil: Genau diese Karten sind die teuersten. PAYONE rechnet im Classic Tarif auf Firmenkarten 1,59 Prozentpunkte auf, auf Karten von außerhalb des EWR 1,79.
- Bei fünf von zehn Anbietern im Rechner steht dazu öffentlich keine einzige Zahl.
„Wer zahlt eigentlich die Gebühr, wenn ich mit Karte zahle?“ Die Frage stellen Kundinnen und Kunden selten, Betriebe dafür umso häufiger, und meistens steckt eine zweite dahinter: Darf ich sie weitergeben? Die kurze Antwort auf beides lautet: Du zahlst, und weitergeben darfst Du bei den Karten, die bei Dir über die Theke gehen, in aller Regel nicht. Die längere Antwort ist interessanter, weil das Verbot Ausnahmen hat und ausgerechnet die teuersten Karten darunter fallen. Rechtsstand 27.08.2026, alle Anbieterkonditionen mit Stand 25. bis 27.08.2026.
Der Händler zahlt, und zwar hinterher
Am Terminal wird abgebucht, was auf dem Bon steht. Kauft jemand für 50 €, gehen 50 € vom Konto ab. Die Gebühr taucht auf Deiner Seite auf, entweder direkt beim Auszahlungsbetrag oder gesammelt auf der Monatsabrechnung.
Deshalb merkt die Kundschaft von den Kosten nichts, und Du merkst sie doppelt: einmal als Prozentsatz vom Umsatz, einmal als Grundgebühr, die auch in umsatzschwachen Monaten läuft. Wie sich das zusammensetzt und wie groß es ausfällt, steht in Kartenzahlung Gebühren.
Warum Du die Gebühr nicht weitergeben darfst
Der maßgebliche Satz steht in § 270a BGB. Eine Vereinbarung, durch die jemand ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Überweisung, einer SEPA-Lastschrift oder einer Zahlungskarte zahlen soll, ist unwirksam. Für Zahlungskarten gilt das bei Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sofern auf die Karte die europäische Verordnung über Interbankenentgelte anwendbar ist.
Quelle: § 270a BGB und Verordnung (EU) 2015/751, Kapitel II, abgerufen am 27.08.2026.
Unwirksam heißt: Du kannst den Aufschlag nicht wirksam vereinbaren. Wer trotzdem eines aufs Kartenzahlen legt, hat keinen Anspruch darauf, und es kann als unlautere Geschäftspraxis abgemahnt werden. Der Weg andersherum ist offen: Ein Rabatt für Barzahlung ist zulässig, weil er niemanden belastet, sondern jemanden begünstigt. Wo genau diese Grenze verläuft und wie das mit Mindestbeträgen zusammenhängt, haben wir in Kartenzahlung ablehnen und Mindestbetrag auseinandergenommen.
Die vier Lücken im Verbot
Der Verweis auf die Verordnung im Gesetzestext ist keine Formalie, er ist die eigentliche Grenze. Die Verordnung deckelt die Interbankenentgelte für Verbraucherkarten im EWR. Wo sie nicht gilt, greift auch § 270a nicht.
1. Firmenkarten
Karten, die auf ein Unternehmen ausgestellt sind, fallen nicht unter die gedeckelten Verbraucherkarten. Erkennbar sind sie im Alltag kaum, und genau das macht die Sache unpraktisch: Du müsstest an der Kasse unterscheiden, bevor Du kassierst.
2. Karten von außerhalb des EWR
Wurde die Karte in den USA, in der Schweiz oder in Asien ausgegeben, greift die Verordnung für sie nicht. Für Betriebe mit Touristenlaufkundschaft ist das der praktisch häufigste Fall.
3. American Express und Diners Club
Diese beiden arbeiten als Drei-Parteien-Systeme, ohne die Bank dazwischen, für die ein Interbankenentgelt anfiele. Rechtlich ist ein Aufschlag hier also denkbar. Vertraglich ist er es meist nicht: Die Akzeptanzverträge der Kartenanbieter untersagen es regelmäßig, ihre Karte schlechter zu stellen als andere. Was das Gesetz offenlässt, schließt der Vertrag.
4. Zahlungen zwischen Unternehmen
§ 270a schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Zahlt ein anderes Unternehmen bei Dir, greift der Schutz nicht. Für Handwerk und Großhandel ist das die relevanteste der vier Lücken.
Zwei rechtliche Einschränkungen gehören dazu. Ein zulässiger Aufschlag darf die Kosten nicht übersteigen, die Dir für dieses Zahlungsmittel tatsächlich entstehen, und er muss vor dem Kauf klar erkennbar sein, nicht erst an der Kasse. Eine dritte Sache ist keine Rechtsfrage, sondern eine Beobachtung: Ein Aufschlag an der Kasse ärgert Menschen zuverlässiger, als er Kosten deckt. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; bei einem Geschäftsmodell, das auf Aufschlägen aufbauen soll, ist anwaltlicher Rat die günstigere Variante.
Der Haken: Genau diese Karten kosten Dich am meisten
Hier schließt sich der Kreis auf eine Art, die man erst beim Nachrechnen sieht. Die Karten, bei denen ein Aufschlag rechtlich möglich wäre, sind dieselben, für die Dein Anbieter mehr verlangt. Nur eben von Dir.
| Anbieter | Firmenkarten | Karten von außerhalb des EWR |
|---|---|---|
| PAYONE Classic | plus 1,59 Prozentpunkte | plus 1,79 Prozentpunkte |
| PAYONE All Card Flat | kein Aufschlag, im Bundlepreis enthalten | kein Aufschlag, im Bundlepreis enthalten |
| Nexi | plus 1,59 Prozentpunkte | plus 1,49 Prozentpunkte |
| PayPal Zettle | kein Aufschlag, der Anbieter trägt die Differenz | kein Aufschlag |
| SumUp | kein Aufschlag: im Standard-Tarif 1,39 % auf alle Karten, im Abo Zahlungen Plus 1,39 % statt 0,79 % für Premium-Karten, American Express und internationale Karten | |
| Stripe | keine Angabe | 2,9 % statt 1,4 %, also 1,50 Prozentpunkte mehr |
| Fünf weitere Anbieter | keine öffentlich bezifferte Angabe | |
Ein Beispiel aus dem PAYONE Classic Tarif zeigt, was das konkret ausmacht: Eine gewöhnliche Kreditkarte kostet dort 1,49 %. Auf einer Firmenkarte werden daraus 3,08 %, auf einer Karte von außerhalb des EWR 3,28 %. Bei einem Bon von 200 € sind das 6,16 € statt 2,98 €. Der Unterschied ist größer als bei den meisten Tarifwechseln, über die Betriebe lange nachdenken.
Stripe wiederum nennt keinen Aufschlag, sondern zwei eigenständige Sätze: 1,4 % für Karten aus dem EWR, 2,9 % für alle anderen. Rechnerisch läuft es auf dasselbe hinaus, in der Preisliste sieht es harmloser aus.
Zwei Anbieter machen es ganz anders. PayPal Zettle nennt Kartenart und Ausstellungsland in seinem Gebührenverzeichnis ausdrücklich als Faktoren, schreibt aber, dass sie sich auf Deine Gebühr nicht auswirken: Der Anbieter schluckt die Schwankung. SumUp arbeitet ohne Aufschlag: Im Standard-Tarif gilt 1,39 % auf alle Karten. Nur im Abo Zahlungen Plus gibt es zwei Sätze, 0,79 % für inländische EC- und Kreditkarten und 1,39 % für Premium-Karten, American Express und internationale Karten.
Bei fünf der zehn Anbieter im Rechner steht zu keinem der beiden Aufschläge eine Zahl, bei einem sechsten nur zum Auslandsaufschlag. Nicht auf der Preisseite, nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht in den AGB. Wir haben bei allen nachgefragt und tragen die Antworten nach, sobald sie da sind. Bis dahin heißt „ab“ auf einer Rechnerkarte genau das: Der Preis kann höher liegen, wenn Dein Kartenmix ungewöhnlich ist.
Wie stark das bei Dir durchschlägt, hängt von Deinem Kartenmix ab. Der Rechner nimmt ihn auf:
Kostenrechner
Was kostet Kartenzahlung bei deinem Umsatz?
Der Rest läuft als Kreditkarte. Im deutschen Handel sind 60–80 % girocard typisch.
Feineinstellungen
Legt fest, über wie viele Monate Geräte- und Anschlussgebühren umgelegt werden.
Steht „ab" vor dem Preis, fehlt uns eine Angabe, die ins Gewicht fällt. Am häufigsten ist das die Mindestgebühr je Kartenzahlung oder pro Monat, dazu kommen der Aufschlag für Firmenkarten und der Aufschlag für Karten von außerhalb des EWR. Diese Angaben veröffentlicht längst nicht jeder Anbieter. Wir schätzen sie nicht, sondern fragen bei den Anbietern nach; wie wir damit umgehen, steht unter So vergleichen wir.
Gesamtkosten pro Monat = Grundgebühr + Disagio auf deinen Kartenmix + Transaktionsgebühren + feste Monats- und Jahresgebühren, dazu Gerätepreis und Anschlussgebühr anteilig auf den gewählten Betrachtungszeitraum umgelegt (Vorgabe 24 Monate, einstellbar unter Feineinstellungen). Bleibt dein Umsatz unter dem Mindestumsatz eines Tarifs, rechnen wir die Gebühr dafür anteilig mit. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Konditionen siehe Anbieterseite.
Wer zahlt in den Sonderfällen
Vier Situationen tauchen regelmäßig auf, und in dreien davon zahlst wieder Du.
- Trinkgeld über die Karte. Der Trinkgeldbetrag läuft durch dieselbe Zahlung, also fällt darauf dasselbe Disagio an. Steuerlich ist Kartentrinkgeld etwas anderes als Bargeld in der Hand, mehr dazu in Trinkgeld bei Kartenzahlung.
- Rückbuchung durch die Kundschaft. Bei einem Chargeback holt sich die Bank den Betrag zurück, und Du trägst je nach Anbieter zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Ablauf und Fristen stehen in Chargeback bei Kartenzahlung.
- Erstattung, die Du selbst auslöst. Ob das Disagio auf den erstatteten Betrag zurückfließt, sagen die meisten Preislisten nicht. Auch das ist eine der offenen Fragen an die Anbieter.
- Fremdwährung. Zahlt jemand mit einer Karte in fremder Währung, trägt die Umrechnungskosten die Kundschaft über ihre eigene Bank, nicht Du.
Was das für Deine Kalkulation heißt
Wenn Du die Gebühr nicht weitergeben darfst, bleibt nur ein Hebel, und der heißt Einkauf. Der Prozentsatz ist verhandelbar, die Grundgebühr auch, und beide zusammen entscheiden mehr über Deine Kosten als die Frage, welches Gerät auf der Theke steht.
Was sich lohnt: Kenne Deinen tatsächlichen Kartenanteil, statt ihn zu schätzen, und frage vor dem Vertragsabschluss ausdrücklich nach den Aufschlägen für Firmen- und Auslandskarten, in Prozentpunkten und getrennt ausgewiesen. Und wirf einmal im Jahr einen Blick drauf, ob der Tarif noch zu Deinem Umsatz passt.
Die Anbieter im Einzelnen stehen in der Anbieter-Übersicht, der Einstieg von Null in Kartenzahlung annehmen. Wie wir rechnen und warum wir keinen Testsieger küren, steht unter So vergleichen wir.
Häufige Fragen dazu, wer die Kartengebühr zahlt
Wer zahlt die Gebühren bei Kartenzahlung?
Der Händler. Die Kundschaft zahlt am Terminal genau den Betrag, der auf dem Bon steht. Die Gebühr zieht der Zahlungsanbieter auf der Händlerseite ab, entweder von der Auszahlung oder über die Monatsabrechnung.
Darf ich einen Aufschlag für Kartenzahlung verlangen?
Bei den gängigen Debit- und Kreditkarten von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus dem EWR nicht: § 270a BGB macht eine solche Vereinbarung unwirksam. Ausgenommen sind Firmenkarten, Karten von außerhalb des EWR, Drei-Parteien-Systeme wie American Express und Zahlungen zwischen Unternehmen. Bei American Express steht dem allerdings meist der Akzeptanzvertrag entgegen.
Ist ein Rabatt für Barzahler erlaubt?
Ja. Das Verbot richtet sich gegen ein Entgelt für ein Zahlungsmittel, nicht gegen eine Vergünstigung für ein anderes. Rechnerisch läuft beides auf dasselbe hinaus, rechtlich nicht.
Warum kosten Firmenkarten mehr?
Weil die europäische Deckelung der Interbankenentgelte nur für Verbraucherkarten gilt. Für Firmenkarten fällt ein höheres Entgelt an, und die Zahlungsanbieter reichen es weiter. Im PAYONE Classic sind das 1,59 Prozentpunkte zusätzlich, bei Nexi ebenfalls 1,59. In der PAYONE All Card Flat entfällt der Aufschlag, dort stecken Firmenkarten im Bundlepreis.
Kann ich den Aufschlag für Auslandskarten vermeiden?
Nicht durch die Wahl der Karte, aber durch die Wahl des Tarifs. Drei Tarife im Vergleich reichen die Differenz gar nicht erst weiter. Wenn viele Gäste aus dem Ausland bei Dir zahlen, ist das ein Auswahlkriterium und keine Kleinigkeit.
Fällt auf die Kartengebühr Umsatzsteuer an?
Auf die Zahlungsabwicklung selbst nicht, sie ist als Finanzdienstleistung umsatzsteuerfrei. Der Prozentsatz, den Du siehst, ist damit ein Endpreis. Für Hardware, Miete und Servicegebühren gilt das nicht.