16.07.2026 · Von Tobias Rehermann

Kartenzahlung ablehnen und Mindestbetrag: Was Du wirklich darfst

Kurz zusammengefasst:

  • Kartenzahlung komplett ablehnen darfst Du, ein Mindestbetrag ist gesetzlich nicht verboten (nur klar ausschildern), kann aber gegen Deinen Akzeptanzvertrag verstoßen, und ein Aufschlag auf Verbraucherkarten ist nach § 270a BGB unwirksam. Ein Barzahlungsrabatt bleibt dagegen grundsätzlich zulässig.
  • Die Scheme-Regeln sind uneinheitlich: Mastercard verbietet schon das Mindestbetrags-Schild (Rule 5.12.3), Visa hat sein Verbot für den EWR im Oktober 2025 gestrichen. Da praktisch jedes Terminal beide Systeme akzeptiert, bleibt das 10-€-Schild in der Praxis ein Mastercard-Vertragsrisiko.
  • Wirtschaftlich lohnt das Schild selten: Ein 5-€-girocard-Bon kostet je nach Tarif zwischen praktisch null und rund 9 Cent Gebühr. Wenn Kleinbeträge Dich spürbar Geld kosten, ist der Tarifwechsel meist der sinnvollere Hebel als der Aushang an der Tür.
  • Der Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; ob Dein Akzeptanzvertrag oder die AGB Deines Zahlungsdienstleisters (Beispiel SumUp: ohne Zustimmung kein Mindestbetrag über 1 €) einen Mindestbetrag zulassen, prüfst Du im Zweifel im Vertragstext.

„Kartenzahlung erst ab 10 €“ klebt an vielen Ladentüren, und fast jeder Ratgeber erzählt Dir dazu dieselbe Halbwahrheit. Die Kurzantwort: Kartenzahlung ablehnen darfst Du komplett, ein Mindestbetrag ist gesetzlich nicht verboten, kann aber gegen Deinen Akzeptanzvertrag verstoßen, und ein Aufschlag auf Verbraucherkarten ist nach § 270a BGB unwirksam. Spannend wird es im Detail: Visa hat sein Mindestbetrags-Verbot für den Europäischen Wirtschaftsraum im Oktober 2025 gestrichen, was die meisten deutschen Ratgeber noch nicht mitbekommen haben. Mastercard verbietet dagegen schon das Schild. Dieser Beitrag sortiert die Rechtslage, Stand 05.07.2026. Er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Bevor wir in die Regeln einsteigen: Ob sich ein Mindestbetrag für Dich überhaupt lohnt, hängt an Deinem Tarif. Was Dich Kartenzahlung pro Monat kostet, rechnet Dir unser Vergleich in einer Minute aus.

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Was kostet Kartenzahlung bei deinem Umsatz?

8.000 €
35 €
70 % girocard

Der Rest läuft als Kreditkarte. Im deutschen Handel sind 60–80 % girocard typisch.

Gerätetyp
Vertragsbindung

    Gesamtkosten pro Monat = Grundgebühr + Disagio auf deinen Kartenmix + Transaktionsgebühren, Gerätepreis anteilig auf 24 Monate umgelegt. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Konditionen siehe Anbieterseite.

    Kartenzahlung komplett ablehnen: erlaubt, mit einer Bedingung

    In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzubieten. Es gilt Vertragsfreiheit: Du bestimmst, welche Zahlungsmittel Du akzeptierst, und kannst auch reiner Bargeld-Betrieb bleiben. Eine Bedingung bleibt trotzdem: Du musst Deine Kunden vor Vertragsschluss klar und sichtbar informieren, etwa mit einem Schild an Tür oder Kasse.

    Eine Kartenzahlungspflicht ist allerdings politisch in Arbeit: Der Koalitionsvertrag vom Mai 2025 kündigt für Geschäfte des Alltags schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption an, der Bundesrat hat im Oktober 2025 eine Pflicht für die Gastronomie gefordert. Ein Gesetzentwurf existiert Stand Juli 2026 nicht. Die Details stehen in unserem Ratgeber zur Kartenzahlungspflicht.

    Das Mindestbetrag-Schild: kein Gesetzesverstoß, aber eine Vertragsfrage

    Kein deutsches Gesetz verbietet Dir, Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Betrag zu akzeptieren. Auch hier gilt nur die Hinweispflicht vor Vertragsschluss. Das eigentliche Risiko steckt in den Regelwerken der Kartensysteme und in den AGB Deines Zahlungsdienstleisters, an die Dich Dein Akzeptanzvertrag bindet. Hier lohnt der Blick ins Original, denn die Lage ist je nach Kartensystem verschieden.

    Mastercard verbietet den Mindestbetrag ausdrücklich, und zwar schon das Schild. Regel 5.12.3 der Mastercard Rules („Minimum/Maximum Transaction Amount Prohibited“, geprüft in der Ausgabe vom 4. Juni 2024) untersagt Händlern, einen Mindestbetrag zu verlangen oder auch nur anzuzeigen, dass sie einen verlangen. Eine Lockerung gibt es nur für die USA, nicht für Europa. Das 10-€-Schild ist bei Mastercard also bereits der Regelverstoß, nicht erst die Ablehnung an der Kasse.

    Visa hat die Regel für Europa gekippt. In den Visa Core Rules (Regel 1.5.5.1, ID# 0026405, zuletzt aktualisiert im Oktober 2025, nachgelesen in der Ausgabe vom 18. April 2026) gilt das Mindestbetrags-Verbot ausdrücklich nicht mehr für Transaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum. Für Visa-Zahlungen in Deutschland darfst Du seit Oktober 2025 also auf Scheme-Ebene einen Mindestbetrag setzen. Der verbreitete Satz „Visa und Mastercard verbieten Mindestbeträge“ ist für Visa damit veraltet.

    girocard regelt die Frage nicht ausdrücklich. Die Muster-Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft enthalten keine Klausel, die Mindestbeträge untersagt. Sie verpflichten Dich, girocard an Deinen Terminals zu akzeptieren; ob daraus ein Verbot betraglicher Einschränkungen folgt, ist eine offene Auslegungsfrage. Die einzige Betragsschwelle im Dokument (mindestens 20 €) betrifft die Bargeldauszahlung per Cashback.

    Dein Zahlungsdienstleister kann strenger sein als die Kartensysteme. Beispiel SumUp: Ziffer 5.3 der SumUp-AGB erlaubt ohne Zustimmung keinen Mindestbetrag über 1 €. Dieser Wortlaut stammt aus der Fassung von 2017; ob die aktuelle Fassung die Klausel unverändert enthält, konnten wir nicht prüfen. Der Punkt bleibt: In die AGB Deines eigenen Anbieters gehört der Blick vor jedes Mindestbetrags-Schild.

    Das Praxis-Fazit ist unbequem: Wer Visa und Mastercard akzeptiert, und das tut praktisch jedes Terminal, riskiert mit dem Schild weiterhin den Mastercard-Vertragsverstoß. Die Visa-Lockerung hilft Dir nur, wenn Du den Mindestbetrag auf Visa-Karten beschränken würdest, was an der Kasse kaum praktikabel ist. Die möglichen Folgen sind kein Bußgeld, sondern vertraglicher Natur: Beanstandung über den Acquirer, Vertragsstrafen, im Extremfall die Kündigung der Akzeptanz. Kontrolliert wird das in der Praxis selten, verlassen solltest Du Dich darauf trotzdem nicht.

    Die Regeln im Überblick

    Zahlart Mindestbetrag Aufschlag (Surcharge)
    girocard In den Muster-Händlerbedingungen nicht ausdrücklich geregelt, Auslegungsfrage Verboten bei Verbrauchern (§ 270a BGB)
    Visa Im EWR seit Okt 2025 scheme-seitig erlaubt (Core Rules 1.5.5.1) Verboten für Verbraucherkarten (§ 270a BGB); Visa-Regel 1.5.5.2 untersagt Surcharges zusätzlich vertraglich
    Mastercard Verboten, schon das Schild (Rule 5.12.3) Verboten für Verbraucherkarten (§ 270a BGB)
    Amex Akzeptanzvertrag prüfen Gesetzlich erlaubt (Drei-Parteien-System), vertraglich regelmäßig eingeschränkt
    PayPal Entfällt (kein Kassen-Terminal-Scheme) Entgelt für die Dienst-Nutzung zulässig (BGH, 25.03.2021, I ZR 203/19)

    Aufschlag für Kartenzahlung: § 270a BGB zieht die Grenze

    Beim Aufschlag ist die Rechtslage schärfer, denn hier gibt es ein echtes Gesetz. § 270a BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die vom Kunden ein Entgelt für die Nutzung von SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Zahlungskarten verlangen. Bei Karten greift das Verbot für Zahlungen von Verbrauchern mit Debit- und Kreditkarten der Vier-Parteien-Systeme, also girocard, Visa und Mastercard. „50 Cent extra bei Kartenzahlung“ ist für die üblichen Verbraucherkarten damit unwirksam.

    Gesetzlich erlaubt bleibt ein Aufschlag für Firmenkarten (Commercial Cards) und für Drei-Parteien-Systeme wie American Express und Diners Club, weil beide nicht unter Kapitel II der EU-Interbankenentgelte-Verordnung 2015/751 fallen. Für PayPal und Sofortüberweisung hat der BGH am 25.03.2021 (I ZR 203/19) entschieden, dass ein Entgelt für die Nutzung des Dienstes selbst zulässig ist. Nur gilt auch hier: Wo das BGB einen Aufschlag erlaubt, können Vertragsregeln ihn trotzdem verbieten. Visa untersagt Surcharges per Regel 1.5.5.2, solange kein Gesetz sie ausdrücklich gestattet, Amex-Akzeptanzverträge enthalten üblicherweise Gleichbehandlungsklauseln. Der erlaubte Firmenkarten-Aufschlag bleibt praktisch daher eher Theorie.

    Barzahlungsrabatt: der umgekehrte Weg ist zulässig

    § 270a BGB verbietet Entgelte, keine Rabatte. Ein Nachlass oder Skonto für Barzahler bleibt möglich, solange es ein echter Rabatt ist und keine Umgehung, bei der faktisch alle gängigen unbaren Zahlarten einen Aufpreis auf den „Normalpreis“ zahlen. Als Faustlinie gilt: Mindestens eine gängige, zumutbare Zahlungsart muss zum Normalpreis verfügbar bleiben. Wo genau die Grenze zur unzulässigen Umgehung verläuft, ist höchstrichterlich nicht geklärt, und die Preisauszeichnung muss transparent bleiben.

    Rechnen wir nach: Was kostet Dich ein 5-€-Bon wirklich?

    Der klassische Grund für das Mindestbetrags-Schild ist wirtschaftlich: Bei Tarifen mit fixem Transaktionsentgelt frisst der Kleinstbon anteilig Marge. Die Beträge fallen aber kleiner aus, als viele denken. Mit den Konditionen aus unserem Tarif-Snapshot vom Juli 2026 kostet ein 5-€-girocard-Bon: im PAYONE-Classic-Tarif (0,239 % plus 8 Cent Transaktionsentgelt) rund 9 Cent, im PAYONE All Time Flex (0,89 %, kein Stückentgelt) rund 4,5 Cent, im SumUp Standard-Tarif (1,39 % flat) rund 7 Cent. Bei einer Volumen-Flat wie PAYONE All Card Flat kostet der zusätzliche Bon marginal nichts.

    Selbst im ungünstigsten Fall dieses Snapshots liegt der 5-€-Bon unter 10 Cent Gebühr. Dem stehen entgangene Spontankäufe und Kunden ohne Bargeld gegenüber. Wenn Kleinbeträge Dich Geld kosten, ist der Tarifwechsel meist der sinnvollere Hebel als das Schild. Wie sich die Gebührenmodelle grundsätzlich unterscheiden, erklärt unser Ratgeber zu den Kartenzahlungs-Gebühren, die Klein-Bon-Rechnung in aller Tiefe findest Du im Beitrag Kartenzahlung für Bäckerei und Café, und die aktuellen Konditionen aller Anbieter stehen in der Anbieter-Übersicht.

    Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob Dein Akzeptanzvertrag oder die AGB Deines Zahlungsdienstleisters einen Mindestbetrag zulassen, prüfst Du im Zweifel im Vertragstext oder mit anwaltlicher Hilfe.

    Häufige Fragen zu Mindestbetrag und Kartenzahlung

    Ist ein Mindestbetrag für Kartenzahlung in Deutschland verboten?

    Gesetzlich nein. Es gibt keine Norm, die Mindestbeträge untersagt, Du musst nur vor Vertragsschluss sichtbar darauf hinweisen. Das Risiko liegt im Vertrag: Mastercard verbietet Mindestbeträge in Regel 5.12.3 ausdrücklich, inklusive des Schilds. Visa erlaubt sie im EWR seit Oktober 2025. Auch die AGB Deines Zahlungsdienstleisters können Grenzen setzen.

    Darf ich Kartenzahlung ganz ablehnen?

    Ja. Es gilt Vertragsfreiheit, eine Annahmepflicht für Karten existiert nicht. Voraussetzung ist der klare Hinweis vor Vertragsschluss, etwa am Eingang oder an der Kasse. Eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption ist politisch angekündigt, Stand Juli 2026 gibt es aber keinen Gesetzentwurf.

    Darf ich eine Gebühr für Kartenzahlung verlangen?

    Für Verbraucherkarten von girocard, Visa und Mastercard nicht: § 270a BGB erklärt solche Entgeltvereinbarungen für unwirksam. Gesetzlich erlaubt bleibt ein Aufschlag für Firmenkarten und Drei-Parteien-Systeme wie Amex, praktisch scheitert er aber oft an Vertragsklauseln der Kartensysteme und Acquirer. Für PayPal hat der BGH ein Nutzungsentgelt für zulässig erklärt (Urteil vom 25.03.2021, I ZR 203/19).

    Ist ein Rabatt für Barzahler erlaubt?

    Grundsätzlich ja. § 270a BGB verbietet Aufschläge, keine Nachlässe. Ein Barzahlungsrabatt oder Skonto ist zulässig, solange mindestens eine gängige, zumutbare Zahlungsart zum Normalpreis verfügbar bleibt. Die exakte Grenze zur unzulässigen Umgehung ist gerichtlich nicht abschließend geklärt.

    Lohnt sich ein Mindestbetrag wirtschaftlich überhaupt?

    Meist nicht. Je nach Tarif kostet ein 5-€-Bon zwischen null und rund 9 Cent Gebühr, bei Flat- und reinen Prozent-Tarifen liegen die Grenzkosten kleiner Beträge nahe null. Dem stehen entgangene Käufe von Kunden ohne Bargeld gegenüber. Wenn Kleinbeträge in Deinem Tarif spürbar Geld kosten, löst ein Tarifwechsel das Problem nachhaltiger als ein Schild an der Tür.