2.07.2026 · Von Christian Jansen
Kartenzahlungspflicht 2026: Was wirklich beschlossen ist

Kurz zusammengefasst:
- Stand 2. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Kartenzahlungspflicht in Deutschland: kein verabschiedetes Gesetz, kein Startdatum, keine definierten Ausnahmen, kein Bußgeldkatalog.
- Grundlage der Debatte ist allein der Koalitionsvertrag von Union und SPD, wonach Geschäfte schrittweise mindestens eine digitale Bezahloption neben Bargeld anbieten sollen.
- Diskutiert wird eine Einführung ab 2026, beschlossen ist bislang nichts, überstürzte Käufe sind also nicht nötig.
- Der Einstieg ist ohnehin schon ab 29 € einmalig (Zettle) oder ganz ohne Gerät (PAYONE Tap on Mobile) möglich.
Stand 2. Juli 2026: Es gibt noch keine gesetzliche Kartenzahlungspflicht in Deutschland. Geplant ist laut Koalitionsvertrag von Union und SPD, dass Geschäfte schrittweise verpflichtet werden sollen, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahloption anzubieten. Ein verabschiedetes Gesetz dazu existiert bis heute nicht, ebenso wenig ein verbindliches Startdatum, ein festgelegter Anwendungsbereich oder definierte Ausnahmen. Diese Seite dokumentiert, was tatsächlich beschlossen ist und was nicht, und wird bei jedem relevanten Gesetzgebungsschritt aktualisiert.
Wenn du gerade einen Artikel gelesen hast, der ein konkretes Datum, Bußgelder oder eine Terminal-Pflicht behauptet: Sei skeptisch. Zu diesem Thema kursiert viel Halbwissen. Wir gehen die Faktenlage Punkt für Punkt durch.
Was genau geplant ist
Die Grundlage der gesamten Debatte ist ein einziger Passus: Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Frühjahr 2025 enthält das Vorhaben, dass Geschäfte schrittweise verpflichtet werden sollen, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahloption anzubieten. Das ist eine politische Absichtserklärung, kein Gesetz. Ein Koalitionsvertrag bindet die Regierungsparteien politisch, er erzeugt aber keine Rechtspflicht für Händler.
Eine Einführung wird ab 2026 diskutiert und erwartet. Mehr lässt sich seriös nicht sagen. Für dich als Händler sind derzeit folgende Punkte offen:
- Startdatum: Nicht festgelegt. Es gibt kein Datum, ab dem die Pflicht gilt.
- Anwendungsbereich: Nicht geregelt. Welche Betriebe betroffen wären und ob es Umsatzgrenzen gibt, ist offen.
- Ausnahmen: Nicht definiert. Ob etwa Kleinstbetriebe, Wochenmärkte oder Vereine ausgenommen würden, ist unklar.
- Sanktionen: Nicht bekannt. Es existiert kein Bußgeldkatalog, weil es kein Gesetz gibt, gegen das man verstoßen könnte.
Im Koalitionsvertrag steht das Wort „schrittweise“: Es deutet darauf hin, dass eine Pflicht nicht für alle Betriebe gleichzeitig kommen soll, sondern gestaffelt. Wie diese Staffelung aussehen würde, etwa nach Branche oder Betriebsgröße, ist offen. Bevor eine Pflicht gilt, müsste ohnehin erst der übliche Gesetzgebungsweg durchlaufen werden, öffentlich nachvollziehbar. Ein Gesetz dieser Tragweite kommt nicht über Nacht.
Jede Aussage, die über den Koalitionsvertrags-Passus hinausgeht, ist Stand heute Spekulation. Das gilt auch für Artikel, die „ab dem 1. Januar“ oder ähnlich präzise klingende Termine nennen.
Was die Pflicht NICHT bedeutet
Rund um das Thema halten sich drei Missverständnisse hartnäckig.
Erstens: Bargeld wird nicht abgeschafft. Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel. Das Vorhaben zielt auf eine zusätzliche digitale Option neben Bargeld, nicht auf dessen Verdrängung. Wer dir erzählt, die Kartenzahlungspflicht sei der Einstieg in die Bargeld-Abschaffung, argumentiert an der Faktenlage vorbei.
Zweitens: „Digitale Bezahloption“ heißt nicht zwingend Kartenterminal. Der Koalitionsvertrag spricht von mindestens einer digitalen Bezahloption. Das könnte ein Kartenlesegerät sein, aber möglicherweise auch andere digitale Verfahren. Welche Lösungen die Anforderung am Ende erfüllen würden, ist nicht geregelt. Wer dir heute ein bestimmtes Gerät als „gesetzlich vorgeschrieben“ verkaufen will, greift vor.
Drittens: Es gibt keinen Grund zur Panik. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, besteht keine Pflicht und keine Frist. Du musst nichts kaufen, nichts umstellen und nichts nachweisen. Dir kann auch kein Bußgeld drohen, denn es gibt keine Vorschrift, gegen die du verstoßen könntest. Was du trotzdem sinnvoll tun kannst, steht weiter unten und hat mehr mit deinen Kunden zu tun als mit dem Gesetzgeber.
Wen es treffen würde
Da der Anwendungsbereich nicht final geregelt ist, lässt sich nur qualitativ sagen, wo eine solche Pflicht am ehesten Veränderung bringen würde: in Branchen, die heute noch stark auf Bargeld setzen. Dazu gehören typischerweise Teile der Gastronomie, Kioske und Spätis, Wochenmärkte und Marktstände sowie Friseure und andere Dienstleister mit kleinen Ticketgrößen.
Wer bereits Kartenzahlung oder ein anderes digitales Verfahren anbietet, würde eine Pflicht in dieser Form voraussichtlich ohnehin schon erfüllen. Für alle anderen gilt: Ob und ab welcher Betriebsgröße die Pflicht greifen würde, ob es Übergangsfristen oder Ausnahmen gäbe, ist offen. Wir tragen hier bewusst keine Detailszenarien zusammen, die sich später als falsch herausstellen könnten.
Für viele dieser Betriebe ist die Gesetzeslage ohnehin nicht der entscheidende Faktor. Kunden erwarten digitale Bezahlmöglichkeiten zunehmend unabhängig davon, was der Gesetzgeber tut. Wer an der Kasse regelmäßig „Geht auch Karte?“ hört und verneinen muss, verliert Umsatz an den Wettbewerb nebenan, ganz ohne Pflicht.
Was du jetzt sinnvollerweise tust
Die nüchterne Antwort: Nicht überstürzt teuer einkaufen. Es gibt keine Frist, also gibt es auch keinen Grund, sich von „Jetzt handeln!“-Angeboten unter Druck setzen zu lassen. Ein guter sachlicher Grund, das Thema trotzdem anzugehen, bleibt aber: Immer mehr Kunden wollen mit Karte oder Smartphone zahlen, unabhängig von jeder Gesetzeslage.
Der Einstieg in die Kartenzahlung ist heute so günstig, dass die Pflicht-Frage für die Entscheidung fast keine Rolle spielt. Ein Einstieg ganz ohne Fixkosten ist möglich:
- PayPal Zettle: Der Zettle Reader kostet 29 € einmalig, danach zahlst du 1,39 % auf alle Karten, ohne Grundgebühr. Zum Angebot von Zettle
- SumUp: Der Solo Lite kostet 39 € einmalig bei 1,39 % pro Transaktion, ebenfalls ohne Grundgebühr. Zum Angebot von SumUp
- PAYONE Tap on Mobile: Kommt sogar ganz ohne Gerätekauf aus. Dein Android-Smartphone wird zum Terminal, 0 € Fixkosten, 0,89 % für Girocard-Zahlungen und 1,9 % für Kreditkarten. Zum Angebot von PAYONE
Als Faustregel für die Modellwahl: Ab grob 2.000 € Kartenumsatz pro Monat lohnen sich Modelle mit Grundgebühr, weil dort die Prozentsätze pro Transaktion niedriger liegen. Darunter fährst du mit den fixkostenfreien Einstiegsmodellen meist besser. Rechne das mit deinen eigenen Zahlen durch:
Kostenrechner
Was kostet Kartenzahlung bei deinem Umsatz?
Der Rest läuft als Kreditkarte. Im deutschen Handel sind 60–80 % girocard typisch.
Gesamtkosten pro Monat = Grundgebühr + Disagio auf deinen Kartenmix + Transaktionsgebühren, Gerätepreis anteilig auf 24 Monate umgelegt. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Konditionen siehe Anbieterseite.
Einen Blick wert ist außerdem die Branchen-Initiative „Deutschland zahlt digital“. Darüber haben unter anderem teilnehmende Anbieter kleinen Händlern vergünstigte Einstiegsangebote für Kartenzahlung gemacht. Konditionen und Laufzeiten solcher Aktionen ändern sich allerdings, prüfe die aktuellen Details direkt beim jeweiligen Anbieter, bevor du dich festlegst.
Wenn du systematisch vergleichen willst: Unser EC-Kartenlesegerät-Vergleich stellt die Geräte gegenüber, die Übersicht Kartenlesegeräte ohne Grundgebühr zeigt alle fixkostenfreien Modelle, und im Ratgeber Kartenzahlung: Gebühren im Überblick erklären wir die Kostenstruktur dahinter.
Zeitstrahl der Entwicklung
- Frühjahr 2025: Union und SPD nehmen das Vorhaben in den Koalitionsvertrag auf: Geschäfte sollen schrittweise verpflichtet werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahloption anzubieten.
- Seitdem: Öffentliche und politische Diskussion über die Umsetzung. Eine gesetzliche Konkretisierung (Datum, Anwendungsbereich, Ausnahmen) steht aus.
- Stand 2. Juli 2026: Kein verabschiedetes Gesetz. Eine Einführung ab 2026 wird weiterhin diskutiert und erwartet, ist aber nicht beschlossen.
Dieser Zeitstrahl ist kurz, weil es bisher schlicht nicht mehr belastbare Schritte gibt.
So halten wir diese Seite aktuell
Wir aktualisieren diese Seite bei jedem relevanten Gesetzgebungsschritt: Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, Bundestagsberatung, Verabschiedung. Das Stand-Datum oben zeigt dir immer, auf welchem Informationsstand der Text ist. Wie wir bei Recherche und Bewertung grundsätzlich vorgehen, liest du unter So vergleichen wir.
Häufige Fragen zur Kartenzahlungspflicht
Ab wann ist Kartenzahlung Pflicht in Deutschland?
Das ist offen. Es gibt kein festgelegtes Startdatum, weil es noch kein Gesetz gibt. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass Geschäfte schrittweise verpflichtet werden sollen, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahloption anzubieten. Eine Einführung wird ab 2026 diskutiert und erwartet, verbindlich beschlossen ist sie Stand 2. Juli 2026 nicht.
Ist die Kartenzahlungspflicht schon beschlossen?
Nein. Beschlossen ist bisher nur das politische Vorhaben im Koalitionsvertrag aus dem Frühjahr 2025. Ein Gesetz, das Händler tatsächlich verpflichtet, existiert nicht. Solange das so ist, besteht für dich keine Rechtspflicht, Kartenzahlung oder eine andere digitale Bezahloption anzubieten.
Muss ich dann ein Kartenterminal kaufen?
Nicht zwingend. Der Koalitionsvertrag spricht von mindestens einer digitalen Bezahloption, nicht von einem Kartenterminal. Welche Verfahren die Anforderung am Ende erfüllen würden, ist nicht geregelt. Dazu kommt: Selbst wenn es auf Kartenzahlung hinausläuft, brauchst du nicht unbedingt ein klassisches Terminal. Tap-on-Mobile-Lösungen machen dein Smartphone zum Kartenleser, ganz ohne Gerätekauf.
Was kostet mich der Einstieg mindestens?
Der Einstieg ist ohne laufende Fixkosten möglich. Mit PAYONE Tap on Mobile startest du ohne Gerätekauf bei 0 € Fixkosten (0,89 % Girocard, 1,9 % Kreditkarte). Der PayPal Zettle Reader kostet 29 € einmalig bei 1,39 % pro Zahlung, der SumUp Solo Lite 39 € einmalig, ebenfalls bei 1,39 %. Du zahlst also im günstigsten Fall nur dann, wenn tatsächlich jemand mit Karte bezahlt. Erst ab grob 2.000 € Kartenumsatz pro Monat lohnt sich der Blick auf Modelle mit Grundgebühr und niedrigeren Transaktionssätzen.